Gericht stoppt Großbaustelle

Mehr Bürgerbeteiligung für Projekt »Stadtbahn Dresden 2020«

Veröffentlicht am Mittwoch, 7. Juni 2017

Der Andrang war groß, als Vertreter der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) den Anwohnern in Strehlen Rede und Antwort standen: Anlass war der aktuelle Stand der Baumaßnahme »Stadtbahn 2020«. Dieses wurde vor wenigen Wochen vom OVG Bautzen gestoppt.

Dresdens Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain erörterte im Gemeindesaal der Strehlener Christuskirche Folgen des Baustopps für einen Teil des Bauprojekts »Stadtbahn 2020«. Foto: Steffen Dietrich

Dresdens Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain erörterte im Gemeindesaal der Strehlener Christuskirche Folgen des Baustopps für einen Teil des Bauprojekts »Stadtbahn 2020«.

Foto: Steffen Dietrich

Strehlen. Das Gemein­dehaus der Streh­lener Chris­tus­kirche war bis auf den letzten Platz gefüllt, als am 15. Mai 2017 Vertreter der Landes­haupt­stadt und der Dresdner Verkehrs­be­triebe den Anwohnern Rede und Antwort zum aktuellen Stand der Baumaß­nahmen des Baupro­jekts »Stadtbahn Dresden 2020« standen. Fazit: Der auf einer Entscheidung des Sächsische Oberver­wal­tungs­ge­richtes in Bautzen (OVG Bautzen) basie­rende Baustopp für die neue Stadt­bahn­trasse des Baupro­jekts »Stadtbahn Dresden 2020« entlang der Tiergarten- und Oskar­straße wirft den kompletten Zeitplan des Baupro­jekts durch­ein­ander. Der betroffene erste von vier Bauab­schnitten umfasst eine knapp 1,2 Kilometer lange Strecke vom Wasaplatz zur Tiergar­ten­straße. Bis März 2018 sollte hier eine moderne Gleis­trasse entstehen, die am Halte­punkt Strehlen erstmals den direkten Anschluss der Stadtbahn von und zur S-Bahn herstellt. Seit 18. April 2017 besteht ein Baustopp. Schon angefangene Erneue­rungen von Leitungen unter der Oskar­straße, die haupt­sächlich der sicheren Versorgung der Bevöl­kerung mit Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme dienen, werden noch beendet. Derzeit wird, bis zur Aufhebung des Baustopps, eine vorüber­ge­hende Asphal­tierung der Oskar­straße für den Autoverkehr überlegt. Die Mehrkosten allein dafür betragen voraus­sichtlich rund 300.000 Euro.

Das OVG Bautzen hatte auf Grund einer Anwoh­ner­klage einen Verfah­rens­fehler im Planfest­stel­lungs­ver­fahren gerügt. Die Betei­ligung der Öffent­lichkeit im Vorfeld der Baumaß­nahmen genügte danach nicht den gesetz­lichen Anfor­de­rungen. Konkret: Nach der durch­ge­führten Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung im Planfest­stel­lungs­ver­fahren fehlte ein weiterer Erörte­rungs­termin. Dieser Erörte­rungs­termin muss nun nachgeholt werden. Danach, etwa Mitte September, erwarten die Landes­haupt­stadt Dresden und die Dresdner Verkehrs­be­triebe einen Planer­gän­zungs­be­schluss von der Landes­di­rektion Sachsen. Erst nach dem Erörte­rungs­termin kann gesagt werden, welche Auswir­kungen das auf die Gesamt­bau­stelle Tiergar­ten­straße-Oskar­straße-Wasaplatz haben wird.

Der Erörte­rungs­termin wird wie folgt nachgeholt: Der Bauplan mit seinen Zeich­nungen und Erläu­te­rungen liegt in der Zeit vom 29. Mai bis 30. Juni 2017 bei der Landes­haupt­stadt Dresden, Geschäfts­be­reich Stadt­ent­wicklung, Bau, Verkehr und Liegen­schaften, Stadt­pla­nungsamt, Abt. Verkehrs­an­la­gen­planung, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 2. Stock, Zimmer 2409, während der Dienst­stunden am Montag, Mittwoch, Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr zur allge­meinen Einsicht­nahme aus. Nach Angabe der Stadt ist eine Einsicht­nahme der Planun­ter­lagen im vorge­nannten Zeitraum auch unter www.lds.sachsen.de möglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens 14. Juli 2017 bei der Landes­di­rektion Sachsen, 09105 Chemnitz, schriftlich; bei der Landes­di­rektion Sachsen, Dienst­stelle Dresden, Stauf­fen­berg­allee 2, 01099 Dresden oder bei der Landes­haupt­stadt Dresden, Geschäfts­be­reich Stadt­ent­wicklung, Bau, Verkehr und Liegen­schaften, Stadt­pla­nungsamt, Abt. Verkehrs­an­la­gen­planung, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden Einwen­dungen gegen den Plan schriftlich oder zur Nieder­schrift erheben.

Steffen Dietrich

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