Sozialer Wohnungsbau

Stadt fördert und unterstützt Grundstückseigentümer

Veröffentlicht am Mittwoch, 20. September 2017

Grundstückseigentümer in Dresden können nun Förderanträge zur Schaffung von Mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen stellen. Der Landeshauptstadt stehen insgesamt Fördermtitel in Höhe von 21,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Grund­stücks­ei­gen­tümer können Förder­an­träge zur Schaffung von Mietpreis- und belegungs­ge­bun­denen Mietwoh­nungen stellen. Grundlage dafür ist das Förder­pro­gramm des Freistaates Sachsen vom November 2016. Dresden kann dadurch von 2017 bis 2019 über Förder­mittel in Höhe von 21,5 Millionen Euro verfügen.

Das Förder­pro­gramm ist so gestaltet, dass Grund­stücks­ei­gen­tümer einen finan­zi­ellen Zuschuss für Wohnungs­bau­maß­nahmen erhalten, wenn sie mietpreis- und belegungs­ge­bundene Wohnungen durch Neubau, Umbau oder Sanierung schaffen. Daran sind bestimmte Bedin­gungen hinsichtlich der Wohnungs­be­legung, der Miethöhe, der Wohnungs­größen und der Baukosten geknüpft. So dürfen die geför­derten Wohnungen für 15 Jahre nur an Haushalte mit Wohnbe­rech­ti­gungs­schein vermietet werden. Es gibt Obergrenzen für die Größe der Wohnungen: für einen 1-Personen-Haushalt sind das 45 Quadrat­meter, für 2-Personen-Haushalte sind 60 Quadrat­meter. Die Baukosten dürfen im Falle eines Neubaus oder eines Umbaus 2.200 Euro pro Quadrat­meter Wohnfläche nicht überschreiten. Bei einer Sanierung sind es 1.800 Euro pro Quadrat­meter. Auskunft erteilt die Wohnbau­för­der­stelle der Landes­haupt­stadt.

StZ/Steffen Dietrich

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