Corona: Allgemeinverfügung bis 26. Juni 2022
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Mai 2022
Dresden. Wer muss wann wie lange in Quarantäne, wenn er an Covid 19 erkrankt ist? Das regelt die Allgemeinverfügung über die Absonderung von Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Diese wird bis einschließlich Sonntag, 26. Juni 2022, verlängert. ... weiterlesen
Dresden. Wer muss wann wie lange in Quarantäne, wenn er an Covid 19 erkrankt ist? Das regelt die Allgemeinverfügung über die Absonderung von Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Diese wird bis einschließlich Sonntag, 26. Juni 2022, verlängert. Das sieht der neue Erlass des Freistaates Sachsen vor, den die Landeshauptstadt Dresden umsetzt. Damit gilt u. a., dass die Absonderung von Kontaktpersonen entfällt. Diese sind jedoch weiterhin dazu aufgefordert, Maßnahmen des Infektionsschutzes – wie Kontaktreduzierungen zu vulnerablen Gruppen und regelmäßige Testungen – einzuhalten.
Verdachtspersonen müssen sich weiterhin bis zur verpflichtenden PCR-Gegenprobe nach positivem Schnelltest ebenso absondern, wie in der Zeit zwischen Testentnahme durch einen Arzt bis zum Vorliegen des Befundes. Bei negativem Testergebnis endet die Absonderung unmittelbar.
Ist es jedoch positiv, gelten die nachfolgenden Regelungen.
Die Beendigung der Absonderung für Infizierte ist regelmäßig bereits nach fünf Tagen möglich, wenn seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind, längstens jedoch auf zehn Tage. Die Freitestungen für Infizierte entfallen damit.
Es besteht die Testpflicht vor Wiederaufnahme der Tätigkeit mit vulnerablen Gruppen, wenn die Tätigkeit zwischen dem 5. und 10. Tag der Absonderung aufgenommen wird. Die Absonderung erfolgt weiterhin eigenständig.
Quarantänerechner unter www.dresden.de/corona
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