Das Dresdner Umweltamt informiert: Baden in freier Natur

Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Juli 2016

Durch die Verbesserung der Abwasserbehandlung hat sich die Wasserqualität in Dresdens Flüssen, Bächen und Seen in den letzten Jahren deutlich verbessert. Dennoch sind nicht alle Dresdner Gewässer uneingeschränkt zum Baden geeignet.

Durch die Verbes­serung der Abwas­ser­be­handlung hat sich die Wasser­qua­lität in Dresdens Flüssen, Bächen und Seen in den letzten Jahren deutlich verbessert. Dennoch sind nicht alle Dresdner Gewässer unein­ge­schränkt zum Baden geeignet. »Aus recht­licher Sicht ist das Baden in natür­lichen Flüssen und Seen erlaubt, solange Wasser und Ufer sowie Pflanzen- und Tierwelt nicht beein­trächtigt werden. Dieser Anspruch auf einen sogenannten Gemein­ge­brauch besteht aller­dings nur an natür­lichen Gewässern. Von diesem Recht kann man Gebrauch machen, auch wenn das jeweilige Gewässer nicht direkt als Badege­wässer ausge­wiesen ist«, erklärt Harald Kroll, Sachge­biets­leiter Gewäs­ser­pflege im Dresdner Umweltamt.

Man muss aber wissen: Das Baden erfolgt dann auf eigene Gefahr, vor allem hinsichtlich gesund­heit­licher Risiken durch Gewäs­ser­ver­schmutzung oder Uferver­un­rei­ni­gungen. Anders verhält es sich mit Kies-Seen: Sie sind künstlich entstanden und ihr Gemein­ge­brauch per Gesetz nicht zugelassen. Hier ist das Baden nicht gestattet. Im Dresdner Stadt­gebiet gibt es sechs ausge­wiesene, natür­liche Badege­wässer: das Stauseebad Cosse­baude, das Strandbad Wostra, das Naturbad Mockritz, das Waldbad Lange­brück, das Marienbad Weißig und das Waldbad Weixdorf. Hier überprüft das Gesund­heitsamt regel­mäßig die Wasser­qua­lität auf die Einhaltung des europäi­schen Badege­wäs­ser­stan­dards.

Zusätzlich betreibt die Dresdner Bäder GmbH fünf weitere Freibäder in Dresden. Auch hier wird die Wasser­qua­lität regel­mäßig kontrol­liert. Alle anderen Gewässer in Dresden sind nicht zum Baden ausge­wiesen und werden auch nicht vom Gesund­heitsamt überprüft. Hier besteht ein gesund­heit­liches Risiko durch eventuelle Keimbe­lastung.

StZ/Steffen Dietrich

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