Wildvogelgeflügelpest in Dresden festgestellt

Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2022

Dresden. Bei zwei veren­deten Schwänen und einer Wildgans wurde Anfang Februar in Dresden die Infektion mit Geflü­gelpest festge­stellt. Mit dem Ausbruch der Wildvo­gel­ge­flü­gelpest sind Geflü­gel­halter verpflichtet, ihre Tiere in der 500-Meter-Zone rechts und links der Elbe in Ställen zu halten, ... weiterlesen

Unterhalb des Blauen Wunders tummeln sich zahlreiche Schwäne, Wildgänse, Tauben und Möwen. Aufgrund der festgestellten Wildvogelgeflügelpest sollten keine kranken oder toten Tiere berührt werden. Foto: Pohl

Unterhalb des Blauen Wunders tummeln sich zahlreiche Schwäne, Wildgänse, Tauben und Möwen. Aufgrund der festgestellten Wildvogelgeflügelpest sollten keine kranken oder toten Tiere berührt werden.

Foto: Pohl

Dresden. Bei zwei veren­deten Schwänen und einer Wildgans wurde Anfang Februar in Dresden die Infektion mit Geflü­gelpest festge­stellt. Mit dem Ausbruch der Wildvo­gel­ge­flü­gelpest sind Geflü­gel­halter verpflichtet, ihre Tiere in der 500-Meter-Zone rechts und links der Elbe in Ställen zu halten, da Geflü­gelpest hochan­ste­ckend ist. Ziel ist die Verhin­derung der Ausbreitung der Tierseuche in Nutzge­flü­gel­be­ständen.

Der Kontakt zu Wildge­flügel ist unter allen Umständen zu verhindern, damit sich das Hausge­flügel nicht infiziert.

Obwohl in Deutschland keine Infek­tionen beim Menschen bekannt sind, sollten tote Vögel nicht berührt werden.

Kranke oder verendete Wildvögel – insbe­sondere Wasser­ge­flügel und Greif­vögel – können unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinär- und Lebens­mit­tel­über­wa­chungsamt Dresden, Telefon 0351 4080511, E-Mail veterinaeramt@dresden.de gemeldet werden, außerhalb der Dienst­zeiten an die Feuer­wehr­leit­stelle unter 0351 501210 oder unter www.dresden.de/gefluegelpest

Christine Pohl

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