Corona: Strengere Schutzmaßnahmen

Veröffentlicht am Freitag, 11. Dezember 2020

Am morgigen Samstag tritt die strengere Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden in Kraft. Was das im Einzelnen bedeutet...

Dresden. Laut Robert Koch-Institut hat Dresden fünf Tage in Folge mehr als 200 Neuin­fek­tionen pro 100.000 Einwohnern zu verzeichnen. Deshalb treten ab Samstag, 12. Dezember 2020, strengere Verhal­tens­regeln in Kraft.  Ohne triftigen Grund darf man das Hause nicht mehr verlassen. Triftige Gründe sind u.a. Gefahr für Leib und Leben, Einkauf, Arbeit, Arztbesuch, Religi­ons­aus­übung, Wahrnehmung unauf­schieb­barer Termine, Sport und Bewegung.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in gastro­no­mi­schen Einrich­tungen ist nur möglich, wenn die Bestellung vorher online oder telefo­nisch erfolgte oder Warte­plätze mit Abstands­re­gelung und Hygie­ne­maß­nahmen gestaltet sind. Versamm­lungen werden auf maximal 200 Personen beschränkt.

Ab 14. Dezember tritt eine neue Corona-Schutz­ver­ordnung im Freistaat Sachsen in Kraft. Sofern die Corona-Schutz­ver­ordnung im Freistaat Sachsen landesweit einheit­liche Regelungen schafft, wird die Allge­mein­ver­fügung der Landes­haupt­stadt Dresden aufge­hoben. Dies wird gesondert bekannt gemacht.

Weitere Infor­ma­tionen unter www.dresden.de/corona

Christine Pohl

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