Stadt erlässt Allgemeinverfügung
Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr extrem verstärkt. Deshalb erlässt die Landeshauptstadt Dresden eine Allgemeinverfügung, die das Betreten des Dresdner Waldes bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 einschränkt. Öffentliche Straßen und Wege im Wald sowie nichtöffentliche Waldwege und zum Reiten ausgewiesene und gekennzeichnete Wege dürfen bei Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 nicht verlassen werden.
Die Anordnung gilt ab 26. Juni und steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 25. Juni 2026 unter www.dresden.de/amtsblatt.
Die Einschränkungen gelten bis 30. September 2026. Sie dienen dazu, das Zünden von brandfähigem Material zu verhindern sowie Waldbesucher und Anwohner zu schützen, da die Personenrettung im Brandfall von den Wegen und Straßen aus mit Rettungs- und Löschfahrzeugen schneller und unkomplizierter möglich ist. (StZ)
Über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe kann sich jeder im Internet unter http://www.mais.de/php/sachsenforst.php informieren. Welche Flächen Wald nach Sächsischem Waldgesetz sind, kann über den Themenstadtplan der Landeshauptstadt abgerufen werden: http://stadtplan.dresden.de/?TH=GA_WALD.



