Evakuierung im Stadtzentrum Dresden?

Evakuierung im Stadtzentrum Dresden?

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Entscheidung fällt am Nachmittag des 10. März – Untersuchung von möglichen Blindgängern am Standort Carolabrücke

Die Carolabrücke ist abgerissen, doch hält der Standort die Menschen weiter in Atem: Beim Abriss gab es mehrere Fundstücke, die genauer untersucht werden mussten, ob sie möglicherweise Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg waren. Am 10. März werden die letzten zwei Gegenstände ab 16 Uhr freigelegt. Dafür wird die Elbe gesperrt und im Umkreis um den Standort Carolabrücke wird eine Sperrzone von 150 Metern eingerichtet. Hier gilt auch ein Drohnenflugverbot. Der Elberadweg war bereits vorher gesperrt worden. Die Staatskanzlei sowie die Ministerien für Kultus und Finanzen schließen 15 Uhr.

Nach der Freilegung wird geklärt, ob es sich um Blindgänger handelt, die entschärft werden müssen. Sind die Gegenstände harmlos, muss nicht evakuiert werden. Die Bevölkerung wird am Abend des 10. März über das Ergebnis der Untersuchung informiert, auch auf www.dresden.de/bombe, über die Social-Media-Kanäle der Landeshauptstadt Dresden und der Feuerwehr Dresden sowie über Warn-Apps, die an das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) angeschlossen sind. Im Falle einer sofortigen Evakuierung wird auch das Sirenen-Warnsystem der Landeshauptstadt Dresden ausgelöst.

Bestätigt sich der Verdacht auf Kampfmittel, wird entschieden, ob eine Evakuierung noch am Abend des 10. März erforderlich ist oder erst am darauffolgenden Mittwoch. Die Evakuierung betrifft einen Umkreis von rund 1.000 Meter. Für diesen Fall wird eine Notunterkunft in der Messe Dresden eingerichtet. Um dorthin zu gelangen, bieten die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) zusätzliche Transportmöglichkeiten an.

Seit Oktober 2025 wird der Baugrund im Bereich der Carolabrücke durch eine Fachfirma unter die Lupe genommen. Dabei wurden insgesamt 31 sogenannte „Störstellen“ in einer Tiefe von zwei bis vier Metern identifiziert. Bei zwei Ortungen besteht der Verdacht, dass es sich um Bombenblindgänger handelt. (StZ)

veröffentlicht am: 10. März 2026
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