Ho, ho, ho, hier kommt der Weihnachtsbaum

Ho, ho, ho, hier kommt der Weihnachtsbaum

von | Allgemein, Stadtweit

DEKRA Tipps für sichere Fahrt mit Tanne, Fichte und Co.

Für viele ist ein festlich geschmückter Nadelbaum das Nonplusultra zum Weihnachtsfest. Aber wie kommen Nordmanntanne, Blaufichte oder Kiefer sicher in die heimatliche Stube?

Was beim Transport mit dem eigenen Fahrzeug zu beachten ist, erklären die Experten von DEKRA: „Wer den Weihnachtsbaum mit dem Auto transportiert, muss darauf achten, dass der Baum den Fahrer nicht behindert oder in irgendeiner Form die Sicht einschränkt“, sagt Mike Mitzschke, DEKRA Niederlassungsleiter in Dresden. „Daher empfiehlt es sich, die Zweige mit einem Netz einzufassen, wie dies an den Verkaufsstellen in der Regel geschieht.“

Bei Fahrzeugen mit Dachreling oder Gepäckträger lässt sich der Baum gut auf dem Autodach befördern. Mit dem Stamm nach vorn ausgerichtet, wird er mit reißfesten Spanngurten gegen Verrutschen und Herabfallen gesichert. Auch beim Transport auf dem Anhänger muss der Baum fest verzurrt werden.

Viele schieben den Baum einfach durch die geöffnete Heckklappe in den Innenraum. Auch dabei darf er nicht die Sicht oder Bewegungsfreiheit des Fahrers behindern oder verrutschen. Mit einer Schutzfolie schützt man den Innenraum vor Verschmutzung: Klebriges Baumharz ist schwer zu beseitigen. Achtung: Bei einer Fahrt mit geöffneter Heckklappe können schädliche Abgase in den Fahrgastraum eindringen. Deshalb ist eine gute Belüftung des Innenraums wichtig.

Häufig ist der Baum zu lang. „Steht er mehr als einen Meter über die Rückstrahler hinaus, muss bei Tageslicht an der Spitze ein rotes Fähnchen oder Schild von 30 mal 30 Zentimeter Größe hängen“, erklärt der DEKRA Sachverständige.

„Wird es schon dunkel oder die Sicht ist schlecht, sind eine aktive rote Leuchte und ein roter Rückstrahler ein Muss. Die Leuchte darf maximal 150 Zentimeter, der Rückstrahler höchstens 90 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht sein.“ Vor dem Losfahren schaut man besser noch einmal nach, ob nicht die Rücklichter oder das Kennzeichen verdeckt sind.

Über die Fahrzeugseite hinaus darf der Christbaum gar nicht überstehen, nach vorn nur in Ausnahmefällen. Nur wenn er in 2,50 Meter Höhe über der Fahrbahn angebracht ist, darf er nach vorn um 50 Zentimeter hinausragen. (StZ)

veröffentlicht am: 18. Dezember 2025
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