Rückt Baden im Kiessee Leuben näher?

Rückt Baden im Kiessee Leuben näher?

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BUGA gibt entscheidenden Impuls für Naherholungsgebiet

Mit den steigenden Temperaturen wächst auch die Vorfreude auf Freizeitvergnügen unter freiem Himmel. Dazu gehört bei vielen das Baden in Naturseen. Seit Jahren wird darauf gewartet, dass das auch im Kiessee in Leuben erlaubt wird. Möglich könnte das durch die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2033 werden, die das Areal in Leuben miteinschließt. Die Machbarkeitsstudie zur Entwicklung einer geregelten unbewachten Badestelle am südlichen Leubener Kiessee macht Hoffnung. Das Fazit: Eine offizielle Badestelle mit dem Hinweis „Baden auf eigene Gefahr“ ist realisierbar, und das bei Wahrung von Natur-, Wasser- und Hochwasserschutz. Damit könnte ein wohnortnahes, frei zugängliches Naherholungsangebot entstehen. Das ist ein wichtiger Teil der Bundesgartenschau (BUGA), die 2033 in Dresden stattfindet.

„Mit der BUGA eröffnet sich das entscheidende Momentum, den lang gehegten Wunsch nach einer Badestelle am Kiessee Leuben Wirklichkeit werden zu lassen. Wir wollen hier einen Ort schaffen, der Erholung, Bewegung und Naturerlebnis verbindet – und das im direkten Wohnumfeld.“, bestätigt Marcel Timmroth, Geschäftsführer der BUGA Dresden 2033 gGmbH.

Jetzt wird weiter geplant und das Genehmigungsverfahren vorbereitet. Vorgesehen sind nach Auskunft der Stadtverwaltung unter anderem ein flach auslaufender Strandbereich, die Abgrenzung der Badezone durch Bojen, eine klare Beschilderung („Baden auf eigene Gefahr“) sowie barrierearme Zugänge. Ergänzt wird die Badestelle mit Sitzgelegenheiten und Fahrradabstellmöglichkeiten. Dauerhafte Hochbauten oder größere Versiegelungen sind nicht vorgesehen. Alle Maßnahmen werden hochwasserangepasst und in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern umgesetzt.

Die Kiesseen Leuben sind ein Herzstück der im Rahmen der BUGA geplanten Lebensader im Dresdner Südosten. Entstehen soll ein qualitätsvolles Naherholungsgebiet, das Naturerlebnis, Umweltbildung und Wassersport verbindet. (StZ)

veröffentlicht am: 24. März 2026
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