Am 31. Oktober ist Reformationstag
Veröffentlicht am Montag, 24. Oktober 2016
Martin Luther war zweimal in seinem Leben in Dresden. Anlässlich des Reformationstages wurde 1885 das Lutherdenkmal auf dem Neumarkt eingeweiht.
An erster Stelle der »Bestenliste« Dresdner Sehenswürdigkeiten rangiert laut »Dresden Information GmbH« die im Februar 1945 ausgebrannte und am 30. Oktober 2005 neu geweihte Frauenkirche sowie der sie umgebende Neumarkt. Auf dem ebenfalls im Februar 1945 durch die anglo-amerikanischen Luftangriffe zu großen Teilen zerstörten und heute wiedererstandenen Neumarkt haben zwei Denkmale ihren festen Platz.
Das Denkmal für den Sachsenkönig Friedrich August II. (1797–1854), der beim Dresdner Maiaufstand 1849 zur Unterdrückung der Demokratiebewegung »auf das Volk schießen« ließ, wird nicht so häufig ausgewählt wie das des Reformators Martin Luther. Im Februar 1945 schwer beschädigt, war das Luther-Denkmal am 10. Jahrestag der Zerstörung Dresdens vor der Ruine der Dresdner Frauenkirche feierlich übergeben worden. Damit kehrte das vom Bildhauer Adolf von Donndorf geschaffene und anlässlich des Reformationstag 1885 enthüllte Denkmal an seinen ursprünglichen Platz zurück.
Der Augustinermönch und Theologieprofessor Martin Luther, ohne den die Reformation nicht »in Gang gekommen wäre«, war im Laufe seines Lebens zweimal in Dresden. Im Mai 1516, zuständig als Distriktsvikar des Augustinerordens für insgesamt elf Klöster, und am 25. Juli 1517, als er vor Herzog Georg »dem Bärtigen« in der alten Schlosskapelle seine »Mönchspredigt« hielt.
Eingefügt sei hier, dass Herzog Georg, der das albertinische Sachsen von 1500 bis zu seinem Tode regierte, ein Gegner der Reformation war und die Anhänger der lutherischen Lehre in den letzten Jahren seines Lebens verfolgt hatte.
Der Beginn der Reformation selbst wird auf den Tag datiert, an dem Martin Luther seine 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg geschlagen haben soll, und das war der 31. Oktober 1517.
Anmerkung: Während der Reformationstag in den fünf östlichen Bundesländern seit 1990 schon immer ein Feiertag ist, haben am 31. Oktober 2017, dem Jahr der 500. Wiederkehr der Reformation, erstmalig und einmalig auch die Arbeitnehmer der elf westdeutschen Bundesländer arbeitsfrei.