Neue Regelung für Kinderreisepass

Veröffentlicht am Donnerstag, 7. Januar 2021

Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Regelungen für Kinderreisepässe und neue Gebühren für die Beantragung des Personalausweises.

Dresden. Wer mit seinem Kind ins Ausland reisen möchte, benötigt einen Kinderpass. Seit dem 1. Januar 2021 verkürzt sich die Geltungs­dauer für Kinder­rei­se­pässe von bisher sechs Jahren auf ein Jahr. Unver­ändert bleibt, dass Kinder­rei­se­pässe bis zur Vollendung des zwölften Lebens­jahres ausge­stellt werden, infor­miert das Bürgeramt. Kinder­rei­se­pässe können mehrmals verlängert werden. Bei jeder Verlän­gerung wird das Dokument auch weiterhin mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Für Kinder bleibt darüber hinaus die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biome­trie­taug­lichen Reise­passes oder Perso­nal­aus­weises weiterhin möglich. Kinder­aus­weise, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt wurden, behalten ihre Gültigkeit von sechs Jahren.

Für die Beantragung eines Perso­nal­aus­weises gibt es neue Gebühren: Der Perso­nal­ausweis ermög­licht durch den integrierten Online-Ausweis die bequeme Nutzung digitaler Angebote, für die ein sicherer Identi­täts­nachweis erfor­derlich ist. Für das Neusetzen der dafür notwen­digen PIN wurde bisher eine Gebühr von 6 Euro erhoben – diese fällt ab sofort weg. Gleich­zeitig steigt die Gebühr für die Beantragung eines Perso­nal­aus­weises auf 37 Euro. Bei Antrag­stellern bis zum 24. Lebensjahr bleibt die bisherige Gebühr von 22,80 Euro bestehen, infor­miert die Stadt­ver­waltung.

Christine Pohl

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