Polizeiverordnung zum Dresdner Stadtfestes 2025
Vom 15. bis 17. August sind zeitlich und räumlich begrenzt Glasflaschen und Hunde verboten
Veröffentlicht am Donnerstag, 7. August 2025
Aus Anlass des Dresdner Stadtfestes 2025 dürfen im Veranstaltungszeitraum von Freitag, 15. bis Sonntag, 17. August 2025, zwischen 18 Uhr abends und 1 Uhr nachts, in festgelegten Bereichen keine Glasflaschen und keine Hunde mitgeführt werden. An den Hauptzugängen zum Fest-Bereich stellt die ... weiterlesen
Aus Anlass des Dresdner Stadtfestes 2025 dürfen im Veranstaltungszeitraum von Freitag, 15. bis Sonntag, 17. August 2025, zwischen 18 Uhr abends und 1 Uhr nachts, in festgelegten Bereichen keine Glasflaschen und keine Hunde mitgeführt werden. An den Hauptzugängen zum Fest-Bereich stellt die Stadt Glascontainer zur Entsorgung bereit.
Örtlich begrenzt ist die Polizeiverordnung auf das Terrassenufer, den Theaterplatz und den Schlossplatz sowie die Augustusbrücke einschließlich den Randbereichen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 7. August 2025 unter www.dresden.de/amtsblatt.