Polizeiverordnung zum Dresdner Stadtfestes 2025

Vom 15. bis 17. August sind zeitlich und räumlich begrenzt Glasflaschen und Hunde verboten

Veröffentlicht am Donnerstag, 7. August 2025

Aus Anlass des Dresdner Stadt­festes 2025 dürfen im Veran­stal­tungs­zeitraum von Freitag, 15. bis Sonntag, 17. August 2025, zwischen 18 Uhr abends und 1 Uhr nachts, in festge­legten Bereichen keine Glasfla­schen und keine Hunde mitge­führt werden. An den Haupt­zu­gängen zum Fest-Bereich stellt die ... weiterlesen

Aus Anlass des Dresdner Stadt­festes 2025 dürfen im Veran­stal­tungs­zeitraum von Freitag, 15. bis Sonntag, 17. August 2025, zwischen 18 Uhr abends und 1 Uhr nachts, in festge­legten Bereichen keine Glasfla­schen und keine Hunde mitge­führt werden. An den Haupt­zu­gängen zum Fest-Bereich stellt die Stadt Glascon­tainer zur Entsorgung bereit.

Örtlich begrenzt ist die Polizei­ver­ordnung auf das Terras­senufer, den Theater­platz und den Schloss­platz sowie die Augus­tus­brücke einschließlich den Randbe­reichen. Eine entspre­chende Allge­mein­ver­fügung steht im elektro­ni­schen Amtsblatt der Landes­haupt­stadt Dresden in der Ausgabe vom 7. August 2025 unter www.dresden.de/amtsblatt.

Stephan Lammel

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