Zu trocken!

Gießen verboten mit Bach- oder Teichwasser

Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juli 2023

Zu trocken:Viele kleine Gewässer in Dresden führen zu wenig Wasser. Daher schränkt die untere Wasser­be­hörde Dresden die Wasser­ent­nahme aus Oberflä­chen­ge­wässern im Dresdner Stadt­gebiet bis einschließlich 15. Oktober 2023 ein. Die Grund­was­ser­stände an den Mess-Stellen des städti­schen Messnetzes liegen derzeit im ... weiterlesen

Zu trocken:Viele kleine Gewässer in Dresden führen zu wenig Wasser. Daher schränkt die untere Wasser­be­hörde Dresden die Wasser­ent­nahme aus Oberflä­chen­ge­wässern im Dresdner Stadt­gebiet bis einschließlich 15. Oktober 2023 ein. Die Grund­was­ser­stände an den Mess-Stellen des städti­schen Messnetzes liegen derzeit im Durch­schnitt etwa 40 Zenti­meter unter dem Monats­mittel der letzten 15 Jahre. Bis 15. Oktober darf kein Wasser mit Pumpen aus oberir­di­schen Gewässern entnommen werden. Gleiches gilt für Entnahmen mit Schöpf­ge­fäßen in den kleinen städti­schen Fließ­ge­wässern. Ausge­nommen vom genannten Verbot ist die Elbe.
Die Inhaber einer Erlaubnis zur Wasser­ent­nahme müssen deren Neben­be­stim­mungen beachten. Die Stadt­ver­waltung mahnt sorgsamen Umgang mit Wasser an. Zum Gießen sollte vorzugs­weise Regen­wasser aufge­fangen werden.
Fragen beant­wortet das Umweltamt per E-Mail an umwelt.recht1@dresden.de.
Die Allge­mein­ver­fügung steht im elektro­ni­schen Amtsblatt der Landes­haupt­stadt Dresden in der Ausgabe vom 13. Juli 2023 unter www.dresden.de/amtsblatt. (StZ)

Christine Pohl

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