Mieterhöhung in Dresden?

Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2017

Die Dresdner Durchschnittsmiete ist laut Mietspiegel innerhalb von zwei Jahren um 6,8 Prozent gestiegen. Allerdings muss eine Mieterhöhung nicht in jedem Fall hingenommen werden – für die Erhöhung gelten definierte Grenzen.

Die Dresdner Durch­schnitts­miete ist laut Mietspiegel innerhalb von zwei Jahren um 6,8 Prozent gestiegen. »Eine Mieterhöhung muss nicht in jedem Fall hinge­nommen werden. Für die Erhöhung gelten klare Grenzen. Die Vermieter sind unter anderem an den quali­fi­zierten Dresdner Mietspiegel und die Sächsische Kappungs­gren­zen­ver­ordnung gebunden«, erklärt Sozial­bür­ger­meis­terin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann. »Jeder Mieter und jede Mieterin sollte im Einzelfall prüfen, ob eine Mieterhöhung gerecht­fertigt ist. Denn jede rechts­widrige Mieterhöhung führt langfristig zusätzlich zu steigenden Durch­schnitts­mieten für alle Dresd­ne­rinnen und Dresden«, warnt Kaufmann.

Das gilt auch für Personen, die existenz­si­chernde Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten. Menschen, die existenz­si­chernde Leistungen beziehen und Zweifel an der Recht­mä­ßigkeit der Mieterhöhung haben, können im Sozialamt bzw. im Jobcenter Berech­ti­gungs­scheine für eine Kurzmit­glied­schaft im Mieter­verein beantragen. Die Mitglied­schaft beinhaltet mietrecht­liche Beratungen und den notwen­digen Schrift­verkehr mit dem Vermieter bzw. der Vermie­terin. Eine Rechts­schutz­ver­si­cherung ist nicht enthalten, infor­miert die Stadt­ver­waltung ­Dresden.

LA/Steffen Dietrich

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