Wieder Maskenpflicht

Veröffentlicht am Dienstag, 17. August 2021

Nach steigenden Inzidenzwerten verschärft nicht nur die Landeshauptstadt Dresden wieder die Corona-Beschränkungen. Eine Übersicht über die geltenden Regeln in Sachsen gibt es hier.

Dresden. Mit der steigenden Inzidenz über den Grenzwert 10 verschärfen sich in Dresden wieder die Corona-Regeln. So muss in Geschäften und Märkten wieder ein medizi­ni­scher Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Eine Übersicht zur Masken­pflicht stellt der Freistaat Sachsen bereit unter www.coronavirus.sachsen.de/download/Informationsblatt_Tabelle_Maske_2021-07-16.pdf
Es gelten wieder Kontakt­be­schrän­kungen. So dürfen zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zusam­men­kommen. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitge­zählt. Familien-, Vereins- und Firmen­feiern in Gastro­no­mie­be­trieben sind mit bis zu 50 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitge­zählt.

In Kultur­stätten wie Museen, Kinos, Konzert­häusern oder Theatern sowie bei Sport­ver­an­stal­tungen gilt wieder die Testpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einge­halten werden kann.

Übersicht zur Testpflicht in Sachsen: www.coronavirus.sachsen.de/download/Informationsblatt_Tabelle_Test_2021-07-16.pdf

Christine Pohl

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