Corona: Neue Quarantäne-Regeln ab 22. März 2021

Veröffentlicht am Freitag, 19. März 2021

Die Landeshauptstadt Dresden erlässt eine neue Allgemeinverfügung über die Art der Quarantäne für positiv Getestete, Kontaktpersonen und Verdachtspersonen, die ab 22. März 2021 bis einschließlich Sonntag, 30. Mai 2021 gilt.

Dresden. Die Landes­haupt­stadt Dresden erlässt eine neue Allge­mein­ver­fügung über die Art der Quarantäne für positiv Getestete, Kontakt­per­sonen und Verdachts­per­sonen. Diese Allge­mein­ver­fügung zur Abson­derung gilt bis einschließlich Sonntag, 30. Mai 2021.

Nach Auskunft der Stadtverwaltung ändert sich Folgendes:

Für eine positiv getestete Person gilt ab dem 22. März 2021 eine 14-tägige Quarantäne. Vor Ende der Quarantäne muss Symptom­freiheit von mindestens 48 Stunden bestehen. Eine Verkürzung auf zehn Tage muss vom Gesund­heitsamt genehmigt werden und gilt nur noch im Ausnah­mefall. Voraus­setzung ist auch hier, dass der Krank­heits­verlauf asympto­ma­tisch ist oder bei einem leicht sympto­ma­ti­schen Krank­heits­verlauf seit mindestens 48 Stunden Symptom­freiheit besteht.

Bei Verdacht auf oder dem Nachweis einer Infektion mit einer besorg­nis­er­re­genden Virus-Variante von SARS-CoV-2 ist eine Verkürzung nicht möglich.

Kontakt­per­sonen der Kategorie I können nicht mehr die Quarantäne auf zehn Tage mittels eines negativen Tests abzukürzen. Auch für sie gilt eine 14-tägige Quarantäne.

Eine Ausnahme besteht nur, sofern man binnen der letzten drei Monate selbst positiv mittels PCR-Unter­su­chung getestet wurde und bei der positiv getes­teten Person keine besorg­nis­er­re­gende Virus­va­riante festge­stellt wurde.

Wer positiv getestet wurde, muss während der Quarantäne ein Tagebuch führen und u. a. die Körper­tem­pe­ratur und den Verlauf von Erkran­kungs­zeichen dokumen­tieren.

Wer bei einem Schnelltest ein positives Ergebnis erhält, gilt als Verdachts­person. Diese ist verpflichtet, ihre Hausstands-Angehö­rigen über den Verdacht auf eine Infektion zu infor­mieren und auf das Gebot zur Kontakt­re­du­zierung hinzu­weisen. Verdachts­per­sonen haben zwingend einen PCR-Test durch­führen zu lassen. Auch Personen, die über eine vollständige Impfung verfügen, müssen in Quarantäne.

Christine Pohl

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