Corona: Quarantäneregelungen bis 31. Oktober 2021

Veröffentlicht am Montag, 27. September 2021

Dresden. Was passiert, wenn jemand positiv auf Corona getestet wurde? Wer wann wie lange in Quarantäne muss, regelt die neue Allge­mein­ver­fügung über die Abson­derung von engen Kontakt­per­sonen, Verdachts­per­sonen und positiv auf das Corona­virus getestete Personen der Landes­haupt­stadt. Die neue Verfügung ... weiterlesen

Dresden. Was passiert, wenn jemand positiv auf Corona getestet wurde? Wer wann wie lange in Quarantäne muss, regelt die neue Allge­mein­ver­fügung über die Abson­derung von engen Kontakt­per­sonen, Verdachts­per­sonen und positiv auf das Corona­virus getestete Personen der Landes­haupt­stadt. Die neue Verfügung gilt bis 31. Oktober 2021.

Wer positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, muss sich sofort für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne endet automa­tisch, soweit seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen. Prinzi­piell kann sie nicht vorzeitig abgekürzt werden. Einzige Ausnahme: asympto­ma­tisch positiv getes­teten Personen, die vollständig geimpft sind. Hier kann das Gesund­heitsamt die Abson­derung verkürzen. Am Schluss der Quarantäne wird eine Testung mittels Antigen­schnelltest empfohlen.

Enge Kontakt­per­sonen begeben sich in Quarantäne, wenn sie eine Anordnung durch das Gesund­heitsamt erhalten. Sobald sie von der Anste­ckung erfahren haben, sollten sie Kontakte minimieren und bei Sympto­m­ent­wicklung einen Test machen lassen. Unabhängig davon wird ihnen dringend eine Testung mittels Antigen­schnelltest oder PCR-Test empfohlen. Die Quaran­tä­nezeit für Kontakt­per­sonen verkürzt sich von 14 auf 10 Tage. Sie kann mittels eines PCR-Tests frühestens am fünften Tag oder mittels eines Antigen­schnell­tests in einem beauf­tragten Teststellen, Arztpraxen oder Apotheken frühestens am siebten Tag abgekürzt werden. Das Testergebnis muss unver­züglich dem Gesund­heitsamt, vorzugs­weise über die E-Mail gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de, zugeschickt werden.

Für die Testungen kann auch innerhalb der Quarantäne das Haus verlassen werden.

Genesene und Geimpfte müssen sich nicht in Quarantäne begeben, jedoch innerhalb von drei Tagen dem Gesund­heitsamt den Nachweis über eine vollständige Impfung oder die voran­ge­gangene Infektion vorzugs­weise per E-Mail an gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de zuschicken. Trotz dieser Befreiung sind Kontakt­per­sonen verpflichtet, bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt zum positiv Getes­teten sich selbst beobachten, ob Symptome auftreten. Besteht der Kontakt zu Personen mit erhöhtem Erkran­kungs­risiko wird eine frühzeitige Testung mittels PCR-Test empfohlen. Sollte die positiv getestete Person eine besorg­nis­er­re­gende Virus­va­riante (außer Alpha und Delta) haben, müssen auch genesene oder geimpfte Kontakt­per­sonen in Quarantäne.

Christine Pohl

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