Corona: Quarantäneregelungen bis 31. Oktober 2021
Veröffentlicht am Montag, 27. September 2021
Dresden. Was passiert, wenn jemand positiv auf Corona getestet wurde? Wer wann wie lange in Quarantäne muss, regelt die neue Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getestete Personen der Landeshauptstadt. Die neue Verfügung ... weiterlesen
Dresden. Was passiert, wenn jemand positiv auf Corona getestet wurde? Wer wann wie lange in Quarantäne muss, regelt die neue Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getestete Personen der Landeshauptstadt. Die neue Verfügung gilt bis 31. Oktober 2021.
Wer positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, muss sich sofort für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne endet automatisch, soweit seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen. Prinzipiell kann sie nicht vorzeitig abgekürzt werden. Einzige Ausnahme: asymptomatisch positiv getesteten Personen, die vollständig geimpft sind. Hier kann das Gesundheitsamt die Absonderung verkürzen. Am Schluss der Quarantäne wird eine Testung mittels Antigenschnelltest empfohlen.
Enge Kontaktpersonen begeben sich in Quarantäne, wenn sie eine Anordnung durch das Gesundheitsamt erhalten. Sobald sie von der Ansteckung erfahren haben, sollten sie Kontakte minimieren und bei Symptomentwicklung einen Test machen lassen. Unabhängig davon wird ihnen dringend eine Testung mittels Antigenschnelltest oder PCR-Test empfohlen. Die Quarantänezeit für Kontaktpersonen verkürzt sich von 14 auf 10 Tage. Sie kann mittels eines PCR-Tests frühestens am fünften Tag oder mittels eines Antigenschnelltests in einem beauftragten Teststellen, Arztpraxen oder Apotheken frühestens am siebten Tag abgekürzt werden. Das Testergebnis muss unverzüglich dem Gesundheitsamt, vorzugsweise über die E-Mail gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de, zugeschickt werden.
Für die Testungen kann auch innerhalb der Quarantäne das Haus verlassen werden.
Genesene und Geimpfte müssen sich nicht in Quarantäne begeben, jedoch innerhalb von drei Tagen dem Gesundheitsamt den Nachweis über eine vollständige Impfung oder die vorangegangene Infektion vorzugsweise per E-Mail an gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de zuschicken. Trotz dieser Befreiung sind Kontaktpersonen verpflichtet, bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt zum positiv Getesteten sich selbst beobachten, ob Symptome auftreten. Besteht der Kontakt zu Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko wird eine frühzeitige Testung mittels PCR-Test empfohlen. Sollte die positiv getestete Person eine besorgniserregende Virusvariante (außer Alpha und Delta) haben, müssen auch genesene oder geimpfte Kontaktpersonen in Quarantäne.
Stichworte
Kontakt & weitere Infos
www.dresden.de/corona
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html