Stopp für »Stadtbahn«-Baustelle Oskarstraße

Baustopp durch Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Veröffentlicht am Donnerstag, 20. April 2017

Seit gestern Ruhen die Bauarbeiten an der Oskarstraße, das Projekt »Stadtbahn 2020« der DVB muss pausieren. Grund ist eine Klage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht aufgrund Verfahrensfehler im Planfeststellungsverfahren.

Zum Start im März rollten die Bagger noch. Foto: Pohl

Zum Start im März rollten die Bagger noch.

Foto: Pohl

Strehlen. Zwangs­pause für die Arbeiten auf der Baustelle für die neue Stadt­bahn­trasse. Seit 1. März 2017 wird auf der Oskar­straße gebaut, am 19. April kam der Baustopp. Schon angefangene Erneue­rungen von Leitungen unter der Oskar­straße, die haupt­sächlich der sicheren Versorgung der Bevöl­kerung mit Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme dienen, werden noch beendet. Neue Tätig­keiten beginnen vorläufig nicht. Die Bauherren Landes­haupt­stadt Dresden und Dresdner Verkehrs­be­triebe (DVB) entsprechen damit einer Anordnung des Sächsi­schen Oberver­wal­tungs­ge­richtes, infor­miert Falk Lösch, Presse­sprecher der DVB. Ursache ist eine Klage gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss Stadtbahn Dresden 2020.

Das Gericht beanstandete, dass die Landes­di­rektion Sachsen im Planfest­stel­lungs­ver­fahren Verfah­rens­fehler begangen habe. Die Landes­di­rektion, so das OVG, hätte nach der durch­ge­führten Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung im Planfest­stel­lungs­ver­fahren einen weiteren Erörte­rungs­termin durch­führen müssen. Bemängelt wurde vom Gericht, dass nicht sämtliche erfor­der­lichen Unter­lagen öffentlich ausgelegt und die ausge­legten Unter­lagen nicht hinrei­chend genau beschrieben wurden. Das Gericht hat nicht festge­stellt, ob durch das Projekt überhaupt Beein­träch­ti­gungen für die Anwohner entstehen, wie in der Klage behauptet wird.

Die Landes­di­rektion Sachsen wird in den kommenden Wochen den Erörte­rungs­termin nachholen und die gefor­derten Unter­lagen noch einmal vollständig öffentlich auslegen, so Lösch. Erst danach könne gesagt werden, welche Auswir­kungen das auf Gesamt­bau­stelle Tiergar­ten­straße-Oskar­straße-Wasaplatz  haben wird. Inhalt­liche Aussagen über das Vorhaben Stadtbahn Dresden 2020 habe das OVG nicht getroffen, sondern die Entscheidung auf Basis der rein formalen Betrachtung gefällt.

StZ/Christine Pohl

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