Hohe Wohnqualität bewahren

Erhaltungssatzungen für Blasewitz und Striesen liegen öffentlich aus

Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2016

Bau- und Sanierungsvorhaben werden in Blasewitz oder Striesen besonders argwöhnisch betrachtet: Passt das neue Wohnhaus in die Umgebung? Welche architektonische Qualität zeichnet es aus? Aufgrund des anhaltenden Baubooms in den Stadtteilen forderten engagierte Anwohner Regelungen, um den historisch gewachsenen städtebaulichen Charakter erhalten zu können.

Bau- und Sanie­rungs­vor­haben werden in Blasewitz oder Striesen besonders argwöh­nisch betrachtet: Passt das neue Wohnhaus in die Umgebung? Welche archi­tek­to­nische Qualität zeichnet es aus? Aufgrund des anhal­tenden Baubooms in den Stadt­teilen forderten engagierte Anwohner Regelungen, um den histo­risch gewach­senen städte­bau­lichen Charakter erhalten zu können. Der bestehende Denkmal­schutz für das Gebiet reicht dafür nicht aus. Und selbst wenn ein Haus denkmal­ge­schützt ist, bewahrt das nicht automa­tisch vor dem Abriss – so wie am Fall der Eichstraße 1 gesehen. Seit geraumer Zeit arbeitet das Stadt­pla­nungsamt an so genannten Erhal­tungs­sat­zungen, ein erstes Positi­ons­papier war Ende November 2015 im Blase­witzer Ortsbeirat disku­tiert worden. Aufgrund des unter­schied­lichen Charakters in einzelnen Quartieren hat das Stadt­pla­nungsamt nun fünf eigen­ständige Erhal­tungs­sat­zungen erarbeitet. Sie wurden am 23. August den Bürgern vorge­stellt und liegen jetzt öffentlich zur Einsicht­nahme bis zum 23. September aus.

Voran­ge­gangen war eine umfang­reiche Analyse: Anderthalb Jahre lang wurden in einem 360 Hektar großen Gebiet von Blasewitz und Striesen 1.970 bestehende Gebäude begut­achtet und die städte­baulich prägenden Gebäu­de­merkmale heraus­ge­ar­beitet. Auch wenn die Landhäuser, Villen und Würfel­häuser Unikate sind – Bauvor­schriften seit Ende des 19. Jahrhun­derts regelten u. a. die Höhe der Gebäude, ihre Anordnung auf dem Grund­stück, die Dachaus­bauten, die Vorgar­ten­ge­staltung oder die Bebau­ungs­dichte. Da sich z. B. Striesen-Nord von der Bebauung in Blasewitz-Ost unter­scheidet, wurden fünf Gebiete mit den jeweils gleichen Merkmalen zusam­men­ge­fasst. Für diese gilt eine eigene Erhal­tungs­satzung. Nach deren Festle­gungen werden künftig Bauvor­haben oder Umbauten beurteilt – ob sie dem Gebiets­cha­rakter entsprechen hinsichtlich Größe, Gestalt, Dach- oder Fassa­den­ge­staltung.

Haupt­an­liegen ist es, »Gebäude und bauliche Anlagen zu bewahren, die einzeln für sich oder im Zusam­men­wirken mit anderen Gebäuden die städte­bau­liche Eigenart des Gebietes prägen«. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baudenk­mäler handelt.

Das heißt nicht, dass keine Verän­de­rungen in dem Gebiet möglich sind. »Wir wollen keine Glocke über das Gebiet stülpen«, erklärte Stadt­planer Daniel Woite. Aber Rückbau, Umbauten, Nutzungs­än­de­rungen oder Neubau unter­liegen durch die Erhal­tungs­satzung einer eigen­stän­digen Geneh­mi­gungs­pflicht. Im Einzelfall wird geprüft, ob das Vorhaben im Einklang mit den Zielen der Satzung steht. Bauherren und Inves­toren wird geraten, sich frühzeitig darüber mit dem Stadt­pla­nungsamt abzustimmen.

In der jüngeren Vergan­genheit stieß manches Neubau­projekt in dem Gebiet auf heftige Kritik: zu »einfache« Archi­tektur, Wegfall der Vorgärten, zu dichte Bebauung auf dem Grund­stück, dreistöckig statt bisher zweistöckig und, und, und. Hätte mit einer Erhal­tungs­satzung manches verhindert werden können? »Ja, es hätte sich einiges anders entwi­ckeln können«, gab Stefan Szuggat, Leiter des Stadt­pla­nungs­amtes, zu. Aber auch künftig wird nicht nur Sandstein oder Backstein als Bauma­terial verwendet werden, relati­vierte Baubür­ger­meister Raul Schmidt-Lamontain. Auf die Qualität der Details könne nur begrenzt Einfluss genommen werden.

Christine Pohl

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Kontakt & weitere Infos

Öffentliche Auslage der Erhaltungssatzungen bis 23. September u. a. im Ortsamt Blasewitz
Ortsamt Blasewitz, Naumannstraße 5, im WTC, EG, Freiberger Straße 39

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