Geld für Projekte rund ums Älterwerden

Vereine und Initiativen können bis 30. April 2018 Anträge stellen

Veröffentlicht am Donnerstag, 22. Februar 2018

Vereine und Initiativen können bis 30. April 2018 beim Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden für Projekte in der Seniorenarbeit, der Altenhilfe und Pflege stellen. Antragsberechtigt sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtshilfe und ihnen angeschlossene gemeinnützige Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften.

20.000 Euro stellt das Sozial­amt in diesem Jahr für die Quartiers­arbeit zugunsten älterer Bürge­rinnen und Bürger bereit. Für alle Ortsamts­be­reiche und Ortschaften gibt es jeweils 2.000 Euro. Vereine und Initia­tiven können das Geld für Projekte in der Senio­ren­arbeit, der Alten­hilfe und der Pflege einsetzen. Das Geld ist zum Beispiel für gemein­schaft­liche Veran­stal­tungen, kleine Anschaf­fungen und für Öffent­lich­keits­arbeit gedacht. Damit sollen insbe­sondere Selbst­hilfe-Initia­tiven und Nachbar­schafts­netz­werke gestützt und die Solida­rität in den Stadt­teilen gestärkt werden. Im vergan­genen Jahr wurden aus den Sozial­raum­budgets unter anderem ein Fotoprojekt zur Vielfalt des Alters in Pieschen, Rundgänge im Stadtteil Gruna und ein genera­tio­nen­über­grei­fendes Lichterfest in Plauen gefördert. Antrags­be­rechtigt sind Spitzen­ver­bände der freien Wohlfahrts­pflege und ihnen angeschlossene gemein­nützige Organi­sa­tionen, Kirchen und Religi­ons­ge­mein­schaften des öffent­lichen Rechts und sonstige rechts­fähige gemein­nützige freie Träger sowie Selbst­hil­fe­gruppen und -initia­tiven aber auch bürger­schaftlich engagierte Gruppen, die Aufgaben erfüllen, die im Interesse der Landes­haupt­stadt Dresden liegen. Eine Projekt­be­schreibung und ein Kostenplan sind bis 30. April 2018 im Sozialamt Dresden, Sachgebiet Offene Alten­hilfe, Postfach 12 00 20 in 01001 Dresden, einzu­reichen.

Über die Auswahl der zu fördernden Projekte sowie die Bemessung der Förder­mittel beraten Mitglieder des Senio­ren­bei­rates und des Ortsbei­rates, Sozial­arbeiter der Senio­ren­be­ratung und Mitar­beiter von Einrich­tungen der Senio­ren­arbeit. Es besteht kein Rechts­an­spruch auf eine Förderung.

Steffen Möller

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